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Alle Jahre wieder schreien Populisten nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts. Heuer ist es der Wahlkämpfer Roland Koch, mittlerweile mit Rückendeckung von der Kanzlerin und der CSU. Die üblichen Forderungen sind: „Warnschussarrest“, „Erziehungscamps“, Erhöhung der Höchststrafe von 10 auf 15 Jahre, Anwendung des Erwachsenenstrafrechts auf Heranwachsende (18–21 Jahre) und, bei Jugendlichen aus anderen Ländern, schnellere Abschiebung. Demgegenüber haben alle vernunftbegabten, mit den Sachfragen vertrauten und einem staatsbürgerlichen Gewissen verpflichteten Strafjuristen ihre Stimme zu erheben: ...

Veröffentlicht am 05.02.2008

Horst DreierDie Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in Bayern spricht sich für eine Wahl von Horst Dreier zum neuen Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus.

Der Vorwurf, Dreier sei für ein staatliches Recht zur Folter, beruht auf der bewussten Verzerrung eines einzigen Satzes aus dem Werk eines der angesehensten und beliebtesten Staatsrechtslehrer Deutschlands, von dem die Sozialdemokratische Partei Deutschlands froh ist, ihn in ihren Reihen zu wissen.

In seiner Kommentierung des Artikels 1 Grundgesetz schreibt Dreier vollkommen unmissverständlich, es gehe „bei der ‚Unantastbarkeit’, von der Art. 1 I 1 GG spricht, um eine absolute Garantie. Absolutheit heißt hier: Unabwägbarkeit.“ Und natürlich zählt Dreier Folter zu den „eindeutigen Menschenwürdeverletzungen“ (in Randnummer
29 der Kommentierung). ...

Veröffentlicht am 05.02.2008

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