Mit dem Ziel, diese Frage aufzulösen, fand am Donnerstag, 20.02.2014, eine Diskussionsveranstaltung der Arbeitsgemeinschadft sozialdemokratischer Juristen (ASJ) Oberpfalz statt. Geladen waren in der vom Bezriksvorsitzenden und Regensbruger Stadtrat Dr. Klaus Rappert moderierten Diskussionsrunde Dr. Klaus Wörle, Vorsitzender des ADFC-Kreisverbands Regensburg, Stefan Miller aus der Juristischen Zentrale des ADAC in München und Polizeidirektor Wolfgang Mache.
Rappert begann die Diskussion mit einem tagesaktuellen Ausriss aus der Mittelbayerischen Zeitung, der mit "Radfahren in Regensburg ist lebensgefährlich" überschrieben war; deshalb stelle sich die Frage: "Rad gegen Auto?".
Die Zuspitzung im Veranstaltungstitel hinderte die Diskutanten anfangs nicht daran, in großer Übereinstimmung für mehr gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis zu plädieren. Polizeidirektor Mache beklagte die fehlende Rücksicht der KFZ-Führer gerade an Gefahrenpunkten. So achteten rechtsabbiegende Autofahrer oft nicht auf geradeausfahrende Radfahrer. Dieses Problem verstärke sich, wenn die Radfahrer auf einem baulich abgetrennten Radweg fahren. Trotzdem appellierte er, auch wegen des Selbstschutzes, an die Radfahrer, ebenfalls umsichtig zu handeln.
Stefan Miller vom ADAC betonte, dass jeder Autofahrer auch Fußgänger oder Radfahrer sei und es immer "Deppen" gäbe. Ideologie solle außen vor gelassen und stets das passende Verkehrsmittel gewählt werden. So würde sich die Lage für alle verbessern, auch für Autofahrer, da für Pendler, die wirklich darauf angewiesen sind, der Verkehrsraum freier und die Parkplatzsituation entspannter wäre.
Dr. Wörle, der das bekannte Urteil des Bundesverwaltungsgericht herbeigeführt hatte, nach dem Radwege nur bei konkreten Gefährdungslagen benutzungspflichtig gemacht werden dürfen, wies darauf hin, dass viele Konflikte auf die mangelhafte bauliche Gestaltung der Straßen und die konkrete Verkehrsregelung zurückzuführen seien. "Der Gegner der Radfahrer ist nicht die StVO, sondern das städtische Ordnungs- und das Tiefbauamt!", so Dr. Wörle. Trotzdem sei der Radfahrer, wegen der massiv gesteigerten Wahrnehmung durch die Autofahrer, auf der Straße sicherer unterwegs. Dies gelte vor allem bei Einfahrten, Kreuzungen und bei parkenden Autos.
Streit gab es in der anschließenden, sehr belebten, Diskussion darüber, ob Verkehrteilnehmer aus Rücksichtslosigkeit oder Egoismus (so Mache), oder aus Unkenntnis der Verkehrsregeln heraus die Gefahrsituationen provozieren (so Dr. Wörle). Angesprochen wurde auch die Unkenntnis über den richtigen Abstand beim Überholen eines Radfahrers (1,5 - 2 Meter), sowie die neuen Probleme durch e-Bikes.
Abschließend stellten die Teilnehmer fest, das es grundsätzlich kein Gegeneinander der Verkehrsmittel gäbe, und es gelte, bekannte Konfliktsituationen zu entschärfen.