Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen in Bayern spricht sich für eine Wahl von Horst Dreier zum neuen Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts aus.
Der Vorwurf, Dreier sei für ein staatliches Recht zur Folter, beruht auf der bewussten Verzerrung eines einzigen Satzes aus dem Werk eines der angesehensten und beliebtesten Staatsrechtslehrer Deutschlands, von dem die Sozialdemokratische Partei Deutschlands froh ist, ihn in ihren Reihen zu wissen.
In seiner Kommentierung des Artikels 1 Grundgesetz schreibt Dreier vollkommen unmissverständlich, es gehe „bei der ‚Unantastbarkeit’, von der Art. 1 I 1 GG spricht, um eine absolute Garantie. Absolutheit heißt hier: Unabwägbarkeit.“ Und natürlich zählt Dreier Folter zu den „eindeutigen Menschenwürdeverletzungen“ (in Randnummer
29 der Kommentierung). ...
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Veröffentlicht am 05.02.2008